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   BFH, 09.01.1995 - III B 9/94   

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https://dejure.org/1995,12972
BFH, 09.01.1995 - III B 9/94 (https://dejure.org/1995,12972)
BFH, Entscheidung vom 09.01.1995 - III B 9/94 (https://dejure.org/1995,12972)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 1995 - III B 9/94 (https://dejure.org/1995,12972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulageberechtigung einer Personengesellschaft für Wirtschaftsgüter in ihrem Sonderbetriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.07.1979 - I R 199/75

    Investitionsprämie - Kohleprämie - Gesonderte Gewinnfeststellung -

    Auszug aus BFH, 09.01.1995 - III B 9/94
    Zu derartigen Ausführungen hätte aber um so mehr Veranlassung bestanden, als im einschlägigen Schrifttum -- soweit ersichtlich -- einhellig die Auffassung vertreten wird, daß für Wirtschaftsgüter im Sonderbetriebsvermögen die Personengesellschaft (hier die KG) und nicht der investierende Mitunternehmer (hier die Klägerin) zulageberechtigt ist (s. insbesondere Brönner/Rux/Wagner, Die GmbH und Co. KG in Recht und Praxis, 6. Aufl., Tz. 751, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Juli 1979 I R 199/75, BFHE 128, 516, BStBl II 1979, 750, zur Investitionsprämie nach § 32 des Kohlegesetzes; auch Dankmeyer in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, 14. Aufl., § 1 InvZulG Tz. 8; Hartmann, Investitionszulagengesetz, 1981, § 1 Tz. 8, sowie Söffing, Finanz-Rundschau 1975, 129, 130).
  • BFH, 07.12.2000 - III R 35/98

    Doppelstöckige Personengesellschaft: Sonderbetriebsvermögen

    Für Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens sei die Personengesellschaft und nicht der investierende Mitunternehmer zulagenberechtigt (BFH-Beschluss vom 9. Januar 1995 III B 9/94, BFH/NV 1995, 731).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat wiederholt eine Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage nach der Anspruchsberechtigung für Sonderbetriebsvermögen verneint (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 2000 III B 84/99, BFH/NV 2000, 1242; in BFH/NV 1995, 731, m.umf.N.).

  • BFH, 22.08.2001 - III B 71/01

    Beschwerde gegen einen Beschluss - Unanfechtbarkeit - Nichtzulassung der

    Das Sonderbetriebsvermögen ist aber Bestandteil des Betriebsvermögens der nutzenden Mitunternehmerschaft, und zwar selbst dann, wenn der Gesellschafter einen eigenen Betrieb unterhält und sogar ausschließlich für die nutzende Gesellschaft tätig wird (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Januar 1995 III B 9/94, BFH/NV 1995, 731, m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2000 - III B 84/99

    InvZul; Divergenz; Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen bei auslaufendem Recht

    Entgegen den Äußerungen von Knobbe-Keuck (Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., S. 421 Fn. 27) hat indes der erkennende Senat bereits im Beschluss vom 9. Januar 1995 III B 9/94 (BFH/NV 1995, 731, m.umf.N.) ausgeführt, dass im Schrifttum einheitlich die Auffassung vertreten werde, für Wirtschaftsgüter im Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft sei diese und nicht der Mitunternehmer zulagenberechtigt.
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